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(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch VfGH, S 5004 (Ausgabe 1985BGBl. II Nr. 362/2013) und S 5005 (Ausgabe 1992Anmerkung, Absatz 2, aufgehoben durch VfGH, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 362 aus 2013,).
(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch VfGH, S 5004 (Ausgabe 1985BGBl. II Nr. 362/2013) und S 5005 (Ausgabe 1992Anmerkung, Absatz 2, aufgehoben durch VfGH, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 362 aus 2013,).