§ 4 VO-Vergällung

Vergällung von Alkohol

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.08.2011 bis 31.12.9999

Die Volumenkonzentration einer Alkohol-Wasser-Mischung ist bei der MeßtemperaturMesstemperatur im Verhältnis zur Bezugstemperatur von 20 ºCGrad C mit Hilfe von geeichten AlkoholmeternAlkoholometern zu bestimmen. Zur Feststellung der wahren Stärke bei der Bezugstemperatur und zur Berechnung der Menge an reinem Alkohol in der zu prüfenden Alkohol-Wasser-Mischung sind amtliche Alkoholtafeln oder das amtliche Alkoholrechenprogramm zu verwenden.

Stand vor dem 18.08.2011

In Kraft vom 01.01.1995 bis 18.08.2011

Die Volumenkonzentration einer Alkohol-Wasser-Mischung ist bei der MeßtemperaturMesstemperatur im Verhältnis zur Bezugstemperatur von 20 ºCGrad C mit Hilfe von geeichten AlkoholmeternAlkoholometern zu bestimmen. Zur Feststellung der wahren Stärke bei der Bezugstemperatur und zur Berechnung der Menge an reinem Alkohol in der zu prüfenden Alkohol-Wasser-Mischung sind amtliche Alkoholtafeln oder das amtliche Alkoholrechenprogramm zu verwenden.

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