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Bei einer Vergällung von Alkohol, der zur Herstellung von Essig verwendet wird, darf der Alkoholgehalt des vergällten Alkohols höchstens 50% vol. betragen. Zur Vergällung können Essig entsprechender Konzentration und an Stelle von Wasser Wein, Obstwein oder andere der Ernährung der Essigsäurebakterien dienende Flüssigkeiten verwendet werden.
Bei einer Vergällung von Alkohol, der zur Herstellung von Essig verwendet wird, darf der Alkoholgehalt des vergällten Alkohols höchstens 50% vol. betragen. Zur Vergällung können Essig entsprechender Konzentration und an Stelle von Wasser Wein, Obstwein oder andere der Ernährung der Essigsäurebakterien dienende Flüssigkeiten verwendet werden.