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Der Bund hat dem Tourismusbeschäftigtenfonds gemäß § 1 des Tourismusbeschäftigtenfondsgesetzes (TBFG) ab dem Jahr 2026 jährlich 6,5 Millionen Euro zur Erfüllung seiner Aufgaben (§ 3 TBFG) zu überweisen. Der Bund hat dem Tourismusbeschäftigtenfonds gemäß Paragraph eins, des Tourismusbeschäftigtenfondsgesetzes (TBFG) ab dem Jahr 2026 jährlich 6,5 Millionen Euro zur Erfüllung seiner Aufgaben (Paragraph 3, TBFG) zu überweisen.
Der Bund hat dem Tourismusbeschäftigtenfonds gemäß § 1 des Tourismusbeschäftigtenfondsgesetzes (TBFG) ab dem Jahr 2026 jährlich 6,5 Millionen Euro zur Erfüllung seiner Aufgaben (§ 3 TBFG) zu überweisen. Der Bund hat dem Tourismusbeschäftigtenfonds gemäß Paragraph eins, des Tourismusbeschäftigtenfondsgesetzes (TBFG) ab dem Jahr 2026 jährlich 6,5 Millionen Euro zur Erfüllung seiner Aufgaben (Paragraph 3, TBFG) zu überweisen.