§ 14 CSG Übergangsbestimmung

Containersicherheitsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.1996 bis 31.12.9999

Vor dem 1. Juli 1997 gebaute Container müssen den Vorschriften dieses Gesetzes ab dem 1. Juli 1998 entsprechen. Auf zugelassene Container ist dieses Bundesgesetz ab seinem Inkrafttreten anzuwenden.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.1996 bis 31.12.9999

Vor dem 1. Juli 1997 gebaute Container müssen den Vorschriften dieses Gesetzes ab dem 1. Juli 1998 entsprechen. Auf zugelassene Container ist dieses Bundesgesetz ab seinem Inkrafttreten anzuwenden.

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