§ 14 CSG Übergangsbestimmung

CSG - Containersicherheitsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

Vor dem 1. Juli 1997 gebaute Container müssen den Vorschriften dieses Gesetzes ab dem 1. Juli 1998 entsprechen. Auf zugelassene Container ist dieses Bundesgesetz ab seinem Inkrafttreten anzuwenden.

In Kraft seit 01.08.1996 bis 31.12.9999
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