Anl. 1 AEV Laboratorien

Begrenzung von Abwasseremissionen aus Laboratorien

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.05.2019 bis 31.12.9999

I)römisch eins)

II)römisch zwei)

Anforderungen an

Anforderungen an

Einleitungen in ein

Einleitungen in

Fließgewässer

eine öffentliche

Kanalisation

A.2 AnorganischeParameter

1.

Antimon

0,5 mg/l

0,5 mg/l

ber. als Sb

2.

Mangan

1,0 mg/l

durch absetzbare

ber. als Mn

Stoffe begrenzt

3.

Molybdän

5,0 mg/l

5,0 mg/l

ber. als Mo

4.

Thallium

0,5 mg/l

0,5 mg/l

ber. als Tl

5.

Vanadium

5,0 mg/l

5,0 mg/l

ber. als Vber. als römisch fünf

6.

Wismut

0,5 mg/l

0,5 mg/l

ber. als Bi

7.

Wolfram

5,0 mg/l

5,0 mg/l

ber. als W

8.

Ammonium

5,0 mg/l

b)

ber. als N

a)

9.

Ges. geb.

d)

Stickstoff

ber. als N

c)

10.

Gesamt -

1,0 mg/l

Phosphor

ber. als P

A.3 Organische Parameter

11.

Summe der KohlenKohlenwasserstoff-Index

5,0 mg/l

30 mg/l

wasserstoffe

  1. a)Litera a

Stand vor dem 23.05.2019

In Kraft vom 29.12.1996 bis 23.05.2019

I)römisch eins)

II)römisch zwei)

Anforderungen an

Anforderungen an

Einleitungen in ein

Einleitungen in

Fließgewässer

eine öffentliche

Kanalisation

A.2 AnorganischeParameter

1.

Antimon

0,5 mg/l

0,5 mg/l

ber. als Sb

2.

Mangan

1,0 mg/l

durch absetzbare

ber. als Mn

Stoffe begrenzt

3.

Molybdän

5,0 mg/l

5,0 mg/l

ber. als Mo

4.

Thallium

0,5 mg/l

0,5 mg/l

ber. als Tl

5.

Vanadium

5,0 mg/l

5,0 mg/l

ber. als Vber. als römisch fünf

6.

Wismut

0,5 mg/l

0,5 mg/l

ber. als Bi

7.

Wolfram

5,0 mg/l

5,0 mg/l

ber. als W

8.

Ammonium

5,0 mg/l

b)

ber. als N

a)

9.

Ges. geb.

d)

Stickstoff

ber. als N

c)

10.

Gesamt -

1,0 mg/l

Phosphor

ber. als P

A.3 Organische Parameter

11.

Summe der KohlenKohlenwasserstoff-Index

5,0 mg/l

30 mg/l

wasserstoffe

  1. a)Litera a

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