§ 49 PBVWO Auflösung

Post-Betriebsverfassungs-Wahlordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.1998 bis 31.12.9999

Für die Auflösung der Konzernvertretung gelten die § 44 sowie §§ 46 und 47 sinngemäß. Für die Auflösung der Konzernvertretung gelten die Paragraph 44, sowie Paragraphen 46 und 47 sinngemäß.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.1998 bis 31.12.9999

Für die Auflösung der Konzernvertretung gelten die § 44 sowie §§ 46 und 47 sinngemäß. Für die Auflösung der Konzernvertretung gelten die Paragraph 44, sowie Paragraphen 46 und 47 sinngemäß.

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