Art. 2 HlG

Hochleistungsstreckengesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1994 bis 31.12.9999
Übergangsbestimmung

Nach den bisher geltenden Bestimmungen sind Anhörungen (§ 4), die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes eingeleitet sind, fortzusetzen und auf deren Grundlage ergehende Verordnungen (§ 3) zu erlassen.Nach den bisher geltenden Bestimmungen sind Anhörungen (Paragraph 4,), die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes eingeleitet sind, fortzusetzen und auf deren Grundlage ergehende Verordnungen (Paragraph 3,) zu erlassen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1994 bis 31.12.9999
Übergangsbestimmung

Nach den bisher geltenden Bestimmungen sind Anhörungen (§ 4), die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes eingeleitet sind, fortzusetzen und auf deren Grundlage ergehende Verordnungen (§ 3) zu erlassen.Nach den bisher geltenden Bestimmungen sind Anhörungen (Paragraph 4,), die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes eingeleitet sind, fortzusetzen und auf deren Grundlage ergehende Verordnungen (Paragraph 3,) zu erlassen.

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