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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die §§ 1 bis 9 sind auch auf Prüfeinrichtungen von Behörden anzuwenden. Die Paragraphen eins bis 9 sind auch auf Prüfeinrichtungen von Behörden anzuwenden.
Die §§ 1 bis 9 sind auch auf Prüfeinrichtungen von Behörden anzuwenden. Die Paragraphen eins bis 9 sind auch auf Prüfeinrichtungen von Behörden anzuwenden.