Art. 17 BFG 2001

Bundesfinanzgesetz 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2001 bis 31.12.9999

Artikel XVII. Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2001 in Kraft und gilt für die Zeit vom 1. Jänner 2001 bis 31. Dezember 2001.Artikel römisch siebzehn. Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2001 in Kraft und gilt für die Zeit vom 1. Jänner 2001 bis 31. Dezember 2001.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2001 bis 31.12.9999

Artikel XVII. Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2001 in Kraft und gilt für die Zeit vom 1. Jänner 2001 bis 31. Dezember 2001.Artikel römisch siebzehn. Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2001 in Kraft und gilt für die Zeit vom 1. Jänner 2001 bis 31. Dezember 2001.

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