Art. 17 BFG 2001

BFG 2001 - Bundesfinanzgesetz 2001

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

Artikel XVII. Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2001 in Kraft und gilt für die Zeit vom 1. Jänner 2001 bis 31. Dezember 2001.Artikel römisch siebzehn. Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2001 in Kraft und gilt für die Zeit vom 1. Jänner 2001 bis 31. Dezember 2001.

In Kraft seit 01.01.2001 bis 31.12.9999
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