Anl. 1 BZP-VO Prüfungsstoff für den Nachweis der fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr

Berufszugangsverordnung Kraftfahrlinien- und Gelegenheitsverkehr

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.01.2001 bis 31.12.9999

Anlage 1

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.Prüfungsstoff für den Nachweis der fachlichen Eignung für denZiffer eins

Personenkraftverkehr

  1. 1.Ziffer einsSachgebiete, deren Kenntnis einer schriftlichen Prüfung zu
Sachgebiete, deren Kenntnis einer schriftlichen Prüfung zu unterziehen ist:

  1. a)Litera aKalkulation und Umsatzsteuerberechnung,
  2. b)Litera bkaufmännische Buchführung,
  3. c)Litera cLohnverrechnung.
  1. 2.Ziffer 2Sachgebiete, deren Kenntnis einer mündlichen Prüfung zu

2.Ziffer 2 Sachgebiete, deren Kenntnis einer mündlichen Prüfung zu unterziehen ist:

  1. 1.Ziffer einsFür die Ausübung des Berufs erforderliche Kenntnisse im Zivil-, Handels-, Sozial- und Steuerrecht:
    1. a)Litera aVerträge im allgemeinen,
    2. b)Litera bBeförderungsverträge, insbesondere die Verantwortlichkeit des Verkehrsunternehmers (Art und Grenzen); Organisation des Verkehrsunternehmens,
    3. c)Litera cGrundsätze des Gesellschaftsrechts unter besonderer Berücksichtigung des Firmenbuchrechts,
    4. d)Litera dGeschäftsbücher,
    5. e)Litera eGrundsätze des Zivilrechts und des allgemeinen Handelsrechts (unter besonderer Berücksichtigung des Schadenersatzrechts und des Dienstnehmerhaftpflichtrechts),
    6. f)Litera fSozialversicherungsrecht,
    7. g)Litera gArbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitnehmerschutzrechts, insbesondere Arbeitszeitrecht einschließlich der einschlägigen Kollektivverträge sowie der einschlägigen EU-Vorschriften,
    8. g)Litera gArbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitnehmerschutzrechts, insbesondere Arbeitszeitrecht einschließlich der einschlägigen Kollektiverträge und EU-Vorschriften sowie Aufgabe und Arbeitsweise derjenigen, die im Kraftverkehrsgewerbe zur Wahrung der Arbeitnehmerinteressen tätig sind,
    9. h)Litera hSteuerrecht;
  2. 2.Ziffer 2kaufmännische und finanzielle VerwaltungFührung des BetriebesUnternehmens:
    1. a)Litera aZahlungs- und Finanzierungsmodalitäten,
    2. b)Litera bKalkulation,
    3. c)Litera cBeförderungstarife, -preise und -bedingungen,
    4. d)Litera dkaufmännische Buchführung und Grundzüge der Bilanzierung,
    5. e)Litera eVersicherungen,
    6. f)Litera fFakturierung,
    7. g)Litera gReisebüros,
    8. h)Litera hBetriebsführung von Unternehmen des gewerblichen Straßenpersonenverkehrs,
    9. i)Litera iMarketing,
    10. j)Litera jMitarbeiterführung und Personalmanagement;,
    11. k)Litera kTelematikanwendung im Straßenverkehr;
  3. 3.Ziffer 3fachspezifische Vorschriften:
    1. a)Litera aOrganisation von Verkehrsdiensten und Aufstellung von Beförderungsplänen,
    2. b)Litera bgewerberechtliche Vorschriften betreffend den Gelegenheitsverkehr,
    3. c)Litera cRechtsvorschriften für den Kraftfahrlinienverkehr,
    4. d)Litera dBestimmungen, die auf Grund einzelstaatlicher Rechtsvorschriften, gemeinschaftlicher Regeln und internationaler Übereinkommen für den Personenverkehr zwischen den Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie zwischen diesen und Drittländern gelten,
    5. e)Litera eVorschriften über den Zugang zum Beruf und dessen Ausübung,
    6. f)Litera fPraxis und Formalitäten beim Grenzübergang,
    7. g)Litera gOrganisation der Wirtschaftskammern,
    8. h)Litera hBeförderungspapiere;
  4. 4.Ziffer 4technische Normen und technischer Betrieb:
    1. a)Litera aWahl der Fahrzeuge,
    2. b)Litera bGenehmigung und Zulassung,
    3. c)Litera cNormen für die Instandhaltung der Fahrzeuge,
    4. d)Litera dGrundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge;
  5. 5.Ziffer 5Straßenverkehrssicherheit:
    1. a)Litera aRechts- und Verwaltungsvorschriften für den Straßenverkehr,
    2. b)Litera bPflichten des Zulassungsbesitzers bzw. Fahrzeuglenkers nach dem Kraftfahrrecht (KFG 1967, FSG) und dem Straßenpolizeirecht (StVO 1960), zuständige Behörden,
    3. c)Litera cwichtigste kraftfahrrechtliche und straßenpolizeiliche Vorschriften ausländischer Staaten, sofern sie von österreichischen abweichen,
    4. d)Litera dStraßenverkehrssicherheit,
    5. e)Litera eVerkehrsgeographie,
    6. f)Litera fUnfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen.

Stand vor dem 18.01.2001

In Kraft vom 01.12.1994 bis 18.01.2001

Anlage 1

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.Prüfungsstoff für den Nachweis der fachlichen Eignung für denZiffer eins

Personenkraftverkehr

  1. 1.Ziffer einsSachgebiete, deren Kenntnis einer schriftlichen Prüfung zu
Sachgebiete, deren Kenntnis einer schriftlichen Prüfung zu unterziehen ist:

  1. a)Litera aKalkulation und Umsatzsteuerberechnung,
  2. b)Litera bkaufmännische Buchführung,
  3. c)Litera cLohnverrechnung.
  1. 2.Ziffer 2Sachgebiete, deren Kenntnis einer mündlichen Prüfung zu

2.Ziffer 2 Sachgebiete, deren Kenntnis einer mündlichen Prüfung zu unterziehen ist:

  1. 1.Ziffer einsFür die Ausübung des Berufs erforderliche Kenntnisse im Zivil-, Handels-, Sozial- und Steuerrecht:
    1. a)Litera aVerträge im allgemeinen,
    2. b)Litera bBeförderungsverträge, insbesondere die Verantwortlichkeit des Verkehrsunternehmers (Art und Grenzen); Organisation des Verkehrsunternehmens,
    3. c)Litera cGrundsätze des Gesellschaftsrechts unter besonderer Berücksichtigung des Firmenbuchrechts,
    4. d)Litera dGeschäftsbücher,
    5. e)Litera eGrundsätze des Zivilrechts und des allgemeinen Handelsrechts (unter besonderer Berücksichtigung des Schadenersatzrechts und des Dienstnehmerhaftpflichtrechts),
    6. f)Litera fSozialversicherungsrecht,
    7. g)Litera gArbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitnehmerschutzrechts, insbesondere Arbeitszeitrecht einschließlich der einschlägigen Kollektivverträge sowie der einschlägigen EU-Vorschriften,
    8. g)Litera gArbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitnehmerschutzrechts, insbesondere Arbeitszeitrecht einschließlich der einschlägigen Kollektiverträge und EU-Vorschriften sowie Aufgabe und Arbeitsweise derjenigen, die im Kraftverkehrsgewerbe zur Wahrung der Arbeitnehmerinteressen tätig sind,
    9. h)Litera hSteuerrecht;
  2. 2.Ziffer 2kaufmännische und finanzielle VerwaltungFührung des BetriebesUnternehmens:
    1. a)Litera aZahlungs- und Finanzierungsmodalitäten,
    2. b)Litera bKalkulation,
    3. c)Litera cBeförderungstarife, -preise und -bedingungen,
    4. d)Litera dkaufmännische Buchführung und Grundzüge der Bilanzierung,
    5. e)Litera eVersicherungen,
    6. f)Litera fFakturierung,
    7. g)Litera gReisebüros,
    8. h)Litera hBetriebsführung von Unternehmen des gewerblichen Straßenpersonenverkehrs,
    9. i)Litera iMarketing,
    10. j)Litera jMitarbeiterführung und Personalmanagement;,
    11. k)Litera kTelematikanwendung im Straßenverkehr;
  3. 3.Ziffer 3fachspezifische Vorschriften:
    1. a)Litera aOrganisation von Verkehrsdiensten und Aufstellung von Beförderungsplänen,
    2. b)Litera bgewerberechtliche Vorschriften betreffend den Gelegenheitsverkehr,
    3. c)Litera cRechtsvorschriften für den Kraftfahrlinienverkehr,
    4. d)Litera dBestimmungen, die auf Grund einzelstaatlicher Rechtsvorschriften, gemeinschaftlicher Regeln und internationaler Übereinkommen für den Personenverkehr zwischen den Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie zwischen diesen und Drittländern gelten,
    5. e)Litera eVorschriften über den Zugang zum Beruf und dessen Ausübung,
    6. f)Litera fPraxis und Formalitäten beim Grenzübergang,
    7. g)Litera gOrganisation der Wirtschaftskammern,
    8. h)Litera hBeförderungspapiere;
  4. 4.Ziffer 4technische Normen und technischer Betrieb:
    1. a)Litera aWahl der Fahrzeuge,
    2. b)Litera bGenehmigung und Zulassung,
    3. c)Litera cNormen für die Instandhaltung der Fahrzeuge,
    4. d)Litera dGrundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge;
  5. 5.Ziffer 5Straßenverkehrssicherheit:
    1. a)Litera aRechts- und Verwaltungsvorschriften für den Straßenverkehr,
    2. b)Litera bPflichten des Zulassungsbesitzers bzw. Fahrzeuglenkers nach dem Kraftfahrrecht (KFG 1967, FSG) und dem Straßenpolizeirecht (StVO 1960), zuständige Behörden,
    3. c)Litera cwichtigste kraftfahrrechtliche und straßenpolizeiliche Vorschriften ausländischer Staaten, sofern sie von österreichischen abweichen,
    4. d)Litera dStraßenverkehrssicherheit,
    5. e)Litera eVerkehrsgeographie,
    6. f)Litera fUnfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen.

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