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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Anlage 2
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Prüfungsstoff für das mit Personenkraftwagen betriebene Mietwagen- und das Taxi-Gewerbe sowie für das mit Omnibussen ausgeübte Gästewagen-Gewerbe1.Ziffer eins Sachgebiete, wobei die Fragen entsprechend dem angestrebten Gewerbe anzupassen sind.
2.Ziffer 2 Sachgebiete, deren Kenntnis einer mündlichen Prüfung zu unterziehen ist:
Anlage 2
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Prüfungsstoff für das mit Personenkraftwagen betriebene Mietwagen- und das Taxi-Gewerbe sowie für das mit Omnibussen ausgeübte Gästewagen-Gewerbe1.Ziffer eins Sachgebiete, wobei die Fragen entsprechend dem angestrebten Gewerbe anzupassen sind.
2.Ziffer 2 Sachgebiete, deren Kenntnis einer mündlichen Prüfung zu unterziehen ist: