§ 605 BSO Ausweichpflichtige Fahrzeuge

Bodensee-Schiffahrts-Ordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2022 bis 31.12.9999

Abweichend von § 6.04. und unbeschadet des § 6.03 müssen beim Begegnen und Überholen ausweichen Abweichend von Paragraph 6 Punkt 04, und unbeschadet des Paragraph 6 Punkt 03, müssen beim Begegnen und Überholen ausweichen

  1. a)Litera aden Vorrangfahrzeugen und Schleppverbänden alle anderen Fahrzeuge,
  2. b)Litera bden Güterschiffen alle Fahrzeuge, ausgenommen Vorrangfahrzeuge und Schleppverbände,
  3. bc)Litera bcden Fahrzeugen der Berufsfischer, welche den Ball nach § 3.10. Abs. 1 führen, alle Fahrzeuge, ausgenommen Vorrangfahrzeuge, Schleppverbände und SchleppverbändeGüterschiffe,den Fahrzeugen der Berufsfischer, welche den Ball nach Paragraph 3 Punkt 10, Absatz eins, führen, alle Fahrzeuge, ausgenommen Vorrangfahrzeuge, Schleppverbände und SchleppverbändeGüterschiffe,
  4. cd)Litera cdden Segelfahrzeugen alle Fahrzeuge, ausgenommen Vorrangfahrzeuge, Schleppverbände, Güterschiffe und Fahrzeuge der Berufsfischer, welche den Ball nach § 3.10. Abs. 1 führen,den Segelfahrzeugen alle Fahrzeuge, ausgenommen Vorrangfahrzeuge, Schleppverbände, Güterschiffe und Fahrzeuge der Berufsfischer, welche den Ball nach Paragraph 3 Punkt 10, Absatz eins, führen,
  5. de)Litera deden Ruderbooten Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, ausgenommen Vorrangfahrzeuge, Schleppverbände, Güterschiffe sowie Fahrzeuge der Berufsfischer, welche den Ball nach § 3.10. Abs. 1 führen, sowie Segelfahrzeuge.den Ruderbooten Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, ausgenommen Vorrangfahrzeuge, Schleppverbände, Güterschiffe sowie Fahrzeuge der Berufsfischer, welche den Ball nach Paragraph 3 Punkt 10, Absatz eins, führen, sowie Segelfahrzeuge.
  6. f)Litera fSegelsurfbretter und Drachensegelbretter allen anderen Fahrzeugen.

Stand vor dem 31.03.2022

In Kraft vom 04.05.1996 bis 31.03.2022

Abweichend von § 6.04. und unbeschadet des § 6.03 müssen beim Begegnen und Überholen ausweichen Abweichend von Paragraph 6 Punkt 04, und unbeschadet des Paragraph 6 Punkt 03, müssen beim Begegnen und Überholen ausweichen

  1. a)Litera aden Vorrangfahrzeugen und Schleppverbänden alle anderen Fahrzeuge,
  2. b)Litera bden Güterschiffen alle Fahrzeuge, ausgenommen Vorrangfahrzeuge und Schleppverbände,
  3. bc)Litera bcden Fahrzeugen der Berufsfischer, welche den Ball nach § 3.10. Abs. 1 führen, alle Fahrzeuge, ausgenommen Vorrangfahrzeuge, Schleppverbände und SchleppverbändeGüterschiffe,den Fahrzeugen der Berufsfischer, welche den Ball nach Paragraph 3 Punkt 10, Absatz eins, führen, alle Fahrzeuge, ausgenommen Vorrangfahrzeuge, Schleppverbände und SchleppverbändeGüterschiffe,
  4. cd)Litera cdden Segelfahrzeugen alle Fahrzeuge, ausgenommen Vorrangfahrzeuge, Schleppverbände, Güterschiffe und Fahrzeuge der Berufsfischer, welche den Ball nach § 3.10. Abs. 1 führen,den Segelfahrzeugen alle Fahrzeuge, ausgenommen Vorrangfahrzeuge, Schleppverbände, Güterschiffe und Fahrzeuge der Berufsfischer, welche den Ball nach Paragraph 3 Punkt 10, Absatz eins, führen,
  5. de)Litera deden Ruderbooten Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, ausgenommen Vorrangfahrzeuge, Schleppverbände, Güterschiffe sowie Fahrzeuge der Berufsfischer, welche den Ball nach § 3.10. Abs. 1 führen, sowie Segelfahrzeuge.den Ruderbooten Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, ausgenommen Vorrangfahrzeuge, Schleppverbände, Güterschiffe sowie Fahrzeuge der Berufsfischer, welche den Ball nach Paragraph 3 Punkt 10, Absatz eins, führen, sowie Segelfahrzeuge.
  6. f)Litera fSegelsurfbretter und Drachensegelbretter allen anderen Fahrzeugen.

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