§ 13 AZHG Beginn, Enden und Änderungen des Anspruches

Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2005 bis 31.12.9999
Beginn, Enden und Änderungen des Anspruches

Besteht der Anspruch auf den Sockelbetrag oder auf Zuschläge

  1. 1.Ziffer einswegen des Beginns oder des Endens der Entsendung in das Ausland oder der Vorbereitung eines Auslandseinsatzes im Inland oder
  2. 2.Ziffer 2wegen einer Änderung des für die Bemessung der Zuschläge maßgebenden Sachverhaltes
nicht für einen vollen Kalendermonat, so gebühren diese nur mit je einem Dreißigstel für jeden Tag dieses Kalendermonats, an dem ein solcher Anspruch bestehtverhältnismäßigen Teil.

Stand vor dem 31.12.2004

In Kraft vom 01.04.1999 bis 31.12.2004
Beginn, Enden und Änderungen des Anspruches

Besteht der Anspruch auf den Sockelbetrag oder auf Zuschläge

  1. 1.Ziffer einswegen des Beginns oder des Endens der Entsendung in das Ausland oder der Vorbereitung eines Auslandseinsatzes im Inland oder
  2. 2.Ziffer 2wegen einer Änderung des für die Bemessung der Zuschläge maßgebenden Sachverhaltes
nicht für einen vollen Kalendermonat, so gebühren diese nur mit je einem Dreißigstel für jeden Tag dieses Kalendermonats, an dem ein solcher Anspruch bestehtverhältnismäßigen Teil.

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