§ 6 NEMV

Nahrungsergänzungsmittelverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.02.2004 bis 31.12.9999

Nahrungsergänzungsmittel, die nicht dieser Verordnung, jedoch den bisher geltenden Bestimmungen entsprechen, dürfen bis 31. Juli 2005 in Verkehr gebracht werden.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.02.2004 bis 31.12.9999

Nahrungsergänzungsmittel, die nicht dieser Verordnung, jedoch den bisher geltenden Bestimmungen entsprechen, dürfen bis 31. Juli 2005 in Verkehr gebracht werden.

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