§ 19 ZollR-DV 2004

Durchführung des Zollrechts

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999

Das Zollamt Linz WelsÖsterreich hat alle eingehenden

  1. 1.Ziffer einsZollkontingentanträge an die Europäische Kommission – im Folgenden: Kommission – zu übermitteln, es sei denn, dass die Kommission die Erschöpfung des Kontingents bekannt gegeben hat;
  2. 2.Ziffer 2Zollplafondanträge der Kommission zu den von dieser bekannt gegebenen Zeitpunkten zu melden.

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 22.07.2016 bis 31.12.2020

Das Zollamt Linz WelsÖsterreich hat alle eingehenden

  1. 1.Ziffer einsZollkontingentanträge an die Europäische Kommission – im Folgenden: Kommission – zu übermitteln, es sei denn, dass die Kommission die Erschöpfung des Kontingents bekannt gegeben hat;
  2. 2.Ziffer 2Zollplafondanträge der Kommission zu den von dieser bekannt gegebenen Zeitpunkten zu melden.

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