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Als verantwortliche Betriebsleiter oder Betriebsleiter-Stellvertreter dürfen auch Personen bestellt werden, die über kein Betriebsleiterpatent verfügen, sofern die Voraussetzungen gemäß § 12 vorliegen. Als verantwortliche Betriebsleiter oder Betriebsleiter-Stellvertreter dürfen auch Personen bestellt werden, die über kein Betriebsleiterpatent verfügen, sofern die Voraussetzungen gemäß Paragraph 12, vorliegen.
Als verantwortliche Betriebsleiter oder Betriebsleiter-Stellvertreter dürfen auch Personen bestellt werden, die über kein Betriebsleiterpatent verfügen, sofern die Voraussetzungen gemäß § 12 vorliegen. Als verantwortliche Betriebsleiter oder Betriebsleiter-Stellvertreter dürfen auch Personen bestellt werden, die über kein Betriebsleiterpatent verfügen, sofern die Voraussetzungen gemäß Paragraph 12, vorliegen.