§ 7 VH-ÜbermG

Verfahrenshilfeanträge-Übermittlungsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.03.1982 bis 31.12.9999

Dieses Bundesgesetz tritt mit dem Tag in Kraft, mit dem das Europäische Übereinkommen vom 27. Jänner 1977 über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe für die Republik Österreich in Kraft tritt (Anm.: das ist der 16.3.1982). Dieses Bundesgesetz tritt mit dem Tag in Kraft, mit dem das Europäische Übereinkommen vom 27. Jänner 1977 über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe für die Republik Österreich in Kraft tritt Anmerkung, das ist der 16.3.1982).

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.03.1982 bis 31.12.9999

Dieses Bundesgesetz tritt mit dem Tag in Kraft, mit dem das Europäische Übereinkommen vom 27. Jänner 1977 über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe für die Republik Österreich in Kraft tritt (Anm.: das ist der 16.3.1982). Dieses Bundesgesetz tritt mit dem Tag in Kraft, mit dem das Europäische Übereinkommen vom 27. Jänner 1977 über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe für die Republik Österreich in Kraft tritt Anmerkung, das ist der 16.3.1982).

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten