§ 15 FlUVO Farben zur Kennzeichnung

Fleischuntersuchungsverordnung 2006

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.03.2006 bis 31.12.9999

Für die Kennzeichnung sind ausschließlich die Farben E 155 Braun HT, E 133 Brillantblau FCF oder E 129 Allurarot AC oder eine entsprechende Mischung von E 133 Brillantblau FCF und E 129 Allurarot AC zu verwenden.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.03.2006 bis 31.12.9999

Für die Kennzeichnung sind ausschließlich die Farben E 155 Braun HT, E 133 Brillantblau FCF oder E 129 Allurarot AC oder eine entsprechende Mischung von E 133 Brillantblau FCF und E 129 Allurarot AC zu verwenden.

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