Anl. 1 StbP-V

Staatsbürgerschaftsprüfungs-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.09.2013 bis 31.12.9999
nach § 10a Abs. 6 StbGnach Paragraph 10 a, Absatz 6, StbG

Vorwort

Die Prüfungsstoffabgrenzung I dient als Leitfaden für die inhaltliche und methodische Vermittlung der Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung und der sich daraus ableitbaren Grundprinzipien sowie der Geschichte Österreichs. Sie hat sich inhaltlich und methodisch-didaktisch am LehrplanNiveau des Lehrplanes der 4. Klasse Hauptschule für den Unterrichtsgegenstand „Geschichte und Sozialkunde“ zu orientieren.Die Prüfungsstoffabgrenzung römisch eins dient als Leitfaden für die inhaltliche und methodische Vermittlung der Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung und der sich daraus ableitbaren Grundprinzipien sowie der Geschichte Österreichs. Sie hat sich inhaltlich und methodisch-didaktisch am LehrplanNiveau des Lehrplanes der 4. Klasse Hauptschule für den Unterrichtsgegenstand „Geschichte und Sozialkunde“ zu orientieren.

Das erworbene Wissen des Staatsbürgerschaftswerbers soll jedoch keinen Abschluss einer Schulausbildung im genannten Unterrichtsfach im herkömmlichen Sinn ersetzen, sondern dazu beitragen, dem Staatsbürgerschaftswerber die politischen und staatlichen Institutionen, die Rechte und Pflichten der Staatsbürger als Grundlagen für ein gedeihliches und geordnetes Zusammenleben sowie die Grundzüge der Geschichte Österreichs näher zu bringen.

Die Ablegung der Prüfung dient im Hinblick auf den erfolgreichen Abschluss seiner Integration in Österreich vor allem dazu, festzustellen, ob sich der Staatsbürgerschaftswerber mit den genannten Themenbereichen ausreichend auseinandergesetzt und sich diesedas zugrundeliegende Wissen angeeignet hat. Bei der Prüfung ist dem Staatsbürgerschaftswerber die Gelegenheit zu geben, seine erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten über die betreffenden Themenbereiche nachzuweisen.

A. Prüfungsgebiet 1: Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung der Republik Österreich

Themenbereiche:

  1. 1.Ziffer einsAufbau und Organisation der Republik Österreich;
  2. 2.Ziffer 2Staatliche Institutionen und politisches System;
  3. 3.Ziffer 3Grund- und Freiheitsrechte;
  4. 4.Ziffer 4Rechtsschutzmöglichkeiten;
  5. 5.Ziffer 5Möglichkeiten politischer Mitbestimmung und Mitverantwortung, insbesondere Wahlrecht.
  6. 1.Ziffer einsDie Menschenwürde
  7. 2.Ziffer 2Österreich als liberaler Staat
  8. 3.Ziffer 3Österreich als Rechtsstaat
  9. 4.Ziffer 4Österreich als Demokratie
  10. 5.Ziffer 5Österreich als Republik
  11. 6.Ziffer 6Österreich als Bundesstaat
  12. 7.Ziffer 7Gewaltenteilung in Österreich
  13. 8.Ziffer 8Österreich als Mitglied der Europäischen Union

B. Prüfungsgebiet 2: Grundkenntnisse über die Geschichte Österreichs

Themenbereiche:

  1. 1.Ziffer einsGeschichtlicher Kurzüberblick über die Geschichte Österreichs ab 996
  2. 2.Ziffer 2Demokratie, Entstehung und Bedingungen diktatorischer Systeme, Methoden totalitärer Herrschaft: Faschismus, Nationalsozialismus, Kommunismus;
  3. 3.Ziffer 3Entwicklung und Krise der Demokratie in Österreich – Verfassung, Parteien, Wehrverbände, autoritäres System, Bürgerkrieg, NS-Zeit;
  4. 4.Ziffer 4Österreich – die Zweite Republik;
  5. 5.Ziffer 5Europa und seine Integration.
  6. 1.Ziffer einsFrühe Siedler
  7. 2.Ziffer 2Die Herrschaft der Habsburger und die Auswirkungen auf das heutige Österreich
  8. 3.Ziffer 3Umbrüche im 19. Jahrhundert
  9. 4.Ziffer 4Der Aufstieg der Nationalstaaten und das Ende der Habsburger-Monarchie
  10. 5.Ziffer 51918-1938: das Ende der Monarchie, die Erste Republik und der Ständestaat
  11. 6.Ziffer 6Der Nationalsozialismus und der Zweite Weltkrieg
  12. 7.Ziffer 7Die Zweite Republik: ein Neuanfang
  13. 8.Ziffer 8Das Moderne Österreich
  14. 9.Ziffer 9Aufbruch nach Europa

C. Methodische und didaktische Grundsätze

Bei den genannten Themenbereichen handelt es sich um sehr umfangreiche Wissensgebiete, sodass im Hinblick auf den Zweck der Prüfung bei der Zusammenstellung der Prüfungsfragen ausschließlich auf den Erwerb von Grundkenntnissen Rücksicht zu nehmen ist. Der Staatsbürgerschaftswerber soll lediglich über einen groben Überblick über die demokratische Ordnung und die sich daraus ableitbaren Grundprinzipien sowie die Geschichte Österreichs vom 20. Jahrhundert bis heute verfügen.

Der inhaltliche Schwerpunkt wäre hier auf die Zweite Republik, das bestehende politische System, die außenpolitische Orientierung Österreichs und die Möglichkeit der politischen Mitbestimmung und Mitverantwortung des einzelnen Staatsbürgers zu legen. Darüber hinaus sollte der Staatsbürgerschaftswerber einen Überblick über die Europäische Integration, insbesondere über die Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union, und die Grundwerte eines europäischen demokratischen Staates und seiner Gesellschaft erhalten.

Stand vor dem 05.09.2013

In Kraft vom 04.04.2006 bis 05.09.2013
nach § 10a Abs. 6 StbGnach Paragraph 10 a, Absatz 6, StbG

Vorwort

Die Prüfungsstoffabgrenzung I dient als Leitfaden für die inhaltliche und methodische Vermittlung der Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung und der sich daraus ableitbaren Grundprinzipien sowie der Geschichte Österreichs. Sie hat sich inhaltlich und methodisch-didaktisch am LehrplanNiveau des Lehrplanes der 4. Klasse Hauptschule für den Unterrichtsgegenstand „Geschichte und Sozialkunde“ zu orientieren.Die Prüfungsstoffabgrenzung römisch eins dient als Leitfaden für die inhaltliche und methodische Vermittlung der Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung und der sich daraus ableitbaren Grundprinzipien sowie der Geschichte Österreichs. Sie hat sich inhaltlich und methodisch-didaktisch am LehrplanNiveau des Lehrplanes der 4. Klasse Hauptschule für den Unterrichtsgegenstand „Geschichte und Sozialkunde“ zu orientieren.

Das erworbene Wissen des Staatsbürgerschaftswerbers soll jedoch keinen Abschluss einer Schulausbildung im genannten Unterrichtsfach im herkömmlichen Sinn ersetzen, sondern dazu beitragen, dem Staatsbürgerschaftswerber die politischen und staatlichen Institutionen, die Rechte und Pflichten der Staatsbürger als Grundlagen für ein gedeihliches und geordnetes Zusammenleben sowie die Grundzüge der Geschichte Österreichs näher zu bringen.

Die Ablegung der Prüfung dient im Hinblick auf den erfolgreichen Abschluss seiner Integration in Österreich vor allem dazu, festzustellen, ob sich der Staatsbürgerschaftswerber mit den genannten Themenbereichen ausreichend auseinandergesetzt und sich diesedas zugrundeliegende Wissen angeeignet hat. Bei der Prüfung ist dem Staatsbürgerschaftswerber die Gelegenheit zu geben, seine erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten über die betreffenden Themenbereiche nachzuweisen.

A. Prüfungsgebiet 1: Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung der Republik Österreich

Themenbereiche:

  1. 1.Ziffer einsAufbau und Organisation der Republik Österreich;
  2. 2.Ziffer 2Staatliche Institutionen und politisches System;
  3. 3.Ziffer 3Grund- und Freiheitsrechte;
  4. 4.Ziffer 4Rechtsschutzmöglichkeiten;
  5. 5.Ziffer 5Möglichkeiten politischer Mitbestimmung und Mitverantwortung, insbesondere Wahlrecht.
  6. 1.Ziffer einsDie Menschenwürde
  7. 2.Ziffer 2Österreich als liberaler Staat
  8. 3.Ziffer 3Österreich als Rechtsstaat
  9. 4.Ziffer 4Österreich als Demokratie
  10. 5.Ziffer 5Österreich als Republik
  11. 6.Ziffer 6Österreich als Bundesstaat
  12. 7.Ziffer 7Gewaltenteilung in Österreich
  13. 8.Ziffer 8Österreich als Mitglied der Europäischen Union

B. Prüfungsgebiet 2: Grundkenntnisse über die Geschichte Österreichs

Themenbereiche:

  1. 1.Ziffer einsGeschichtlicher Kurzüberblick über die Geschichte Österreichs ab 996
  2. 2.Ziffer 2Demokratie, Entstehung und Bedingungen diktatorischer Systeme, Methoden totalitärer Herrschaft: Faschismus, Nationalsozialismus, Kommunismus;
  3. 3.Ziffer 3Entwicklung und Krise der Demokratie in Österreich – Verfassung, Parteien, Wehrverbände, autoritäres System, Bürgerkrieg, NS-Zeit;
  4. 4.Ziffer 4Österreich – die Zweite Republik;
  5. 5.Ziffer 5Europa und seine Integration.
  6. 1.Ziffer einsFrühe Siedler
  7. 2.Ziffer 2Die Herrschaft der Habsburger und die Auswirkungen auf das heutige Österreich
  8. 3.Ziffer 3Umbrüche im 19. Jahrhundert
  9. 4.Ziffer 4Der Aufstieg der Nationalstaaten und das Ende der Habsburger-Monarchie
  10. 5.Ziffer 51918-1938: das Ende der Monarchie, die Erste Republik und der Ständestaat
  11. 6.Ziffer 6Der Nationalsozialismus und der Zweite Weltkrieg
  12. 7.Ziffer 7Die Zweite Republik: ein Neuanfang
  13. 8.Ziffer 8Das Moderne Österreich
  14. 9.Ziffer 9Aufbruch nach Europa

C. Methodische und didaktische Grundsätze

Bei den genannten Themenbereichen handelt es sich um sehr umfangreiche Wissensgebiete, sodass im Hinblick auf den Zweck der Prüfung bei der Zusammenstellung der Prüfungsfragen ausschließlich auf den Erwerb von Grundkenntnissen Rücksicht zu nehmen ist. Der Staatsbürgerschaftswerber soll lediglich über einen groben Überblick über die demokratische Ordnung und die sich daraus ableitbaren Grundprinzipien sowie die Geschichte Österreichs vom 20. Jahrhundert bis heute verfügen.

Der inhaltliche Schwerpunkt wäre hier auf die Zweite Republik, das bestehende politische System, die außenpolitische Orientierung Österreichs und die Möglichkeit der politischen Mitbestimmung und Mitverantwortung des einzelnen Staatsbürgers zu legen. Darüber hinaus sollte der Staatsbürgerschaftswerber einen Überblick über die Europäische Integration, insbesondere über die Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union, und die Grundwerte eines europäischen demokratischen Staates und seiner Gesellschaft erhalten.

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