§ 11 VgBSeil 2006 Änderung der Betriebsvorschrift und der Beförderungsbedingungen

Genehmigungsfreie Bauvorhaben bei Seilbahnen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.08.2006 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Bedingt das genehmigungsfreie Bauvorhaben eine Änderung der Betriebsvorschrift, ist hiefür bei der zuständigen Behörde um Genehmigung anzusuchen.
  2. (2)Absatz 2,Bedingt das genehmigungsfreie Bauvorhaben eine Änderung der Beförderungsbedingungen, sind diese der zuständigen Behörde zur Kenntnis zu bringen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.08.2006 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Bedingt das genehmigungsfreie Bauvorhaben eine Änderung der Betriebsvorschrift, ist hiefür bei der zuständigen Behörde um Genehmigung anzusuchen.
  2. (2)Absatz 2,Bedingt das genehmigungsfreie Bauvorhaben eine Änderung der Beförderungsbedingungen, sind diese der zuständigen Behörde zur Kenntnis zu bringen.

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