§ 15 GuK-WV Prüfungen im Rahmen der Weiterbildung

Gesundheits- und Krankenpflege-Weiterbildungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.11.2006 bis 31.12.9999

Sofern dies für die Vermittlung der Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich ist, sind im Rahmen von Weiterbildungen Prüfungen abzunehmen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.11.2006 bis 31.12.9999

Sofern dies für die Vermittlung der Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich ist, sind im Rahmen von Weiterbildungen Prüfungen abzunehmen.

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