§ 6 GRVO Skonti

Gebarungsrichtlinienverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.10.2021 bis 31.12.9999

Rabatte, Skonti und Provisionen, die im Zuge des Abschlusses von Rechtsgeschäften von gemeinnützigen Bauvereinigungen (auch mit Generalunternehmern) erzielt werden, sind kostenmindernd zu berücksichtigen und dürfen nicht als Ertrag vereinnahmt werden.

Stand vor dem 12.10.2021

In Kraft vom 01.05.2007 bis 12.10.2021

Rabatte, Skonti und Provisionen, die im Zuge des Abschlusses von Rechtsgeschäften von gemeinnützigen Bauvereinigungen (auch mit Generalunternehmern) erzielt werden, sind kostenmindernd zu berücksichtigen und dürfen nicht als Ertrag vereinnahmt werden.

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