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Legende:
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zu § 5 Abs. 3
Betriebsabrechnungsbogen
(Anm.: Anlage nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesenB als PDF dokumentiert) Anmerkung, Anlage B als PDF dokumentiert)
Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. II Nr. 490/2001 konnte nicht darstellbar, es wird aufeingearbeitet werden und lautet: „In Anlage B zu § 5 Abs. 3 werden die gedruckte Form desBezeichnungen „S“ durch „EURO“ ersetzt.“.)Die Novellierungsanweisung der Novelle Bundesgesetzblatt verwiesenTeil 2, Nr. 490 aus 2001, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In Anlage B zu Paragraph 5, Absatz 3, werden die Bezeichnungen „S“ durch „EURO“ ersetzt.“.)
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zu § 5 Abs. 3
Betriebsabrechnungsbogen
(Anm.: Anlage nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesenB als PDF dokumentiert) Anmerkung, Anlage B als PDF dokumentiert)
Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. II Nr. 490/2001 konnte nicht darstellbar, es wird aufeingearbeitet werden und lautet: „In Anlage B zu § 5 Abs. 3 werden die gedruckte Form desBezeichnungen „S“ durch „EURO“ ersetzt.“.)Die Novellierungsanweisung der Novelle Bundesgesetzblatt verwiesenTeil 2, Nr. 490 aus 2001, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In Anlage B zu Paragraph 5, Absatz 3, werden die Bezeichnungen „S“ durch „EURO“ ersetzt.“.)