Anl. 2 GRVO Betriebsabrechnungsbogen

Gebarungsrichtlinienverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.9999
Anlage B

-------------

zu § 5 Abs. 3

Betriebsabrechnungsbogen

(Anm.: Anlage nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesenB als PDF dokumentiert) Anmerkung, Anlage B als PDF dokumentiert)

Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. II Nr. 490/2001 konnte nicht darstellbar, es wird aufeingearbeitet werden und lautet: „In Anlage B zu § 5 Abs. 3 werden die gedruckte Form desBezeichnungen „S“ durch „EURO“ ersetzt.“.)Die Novellierungsanweisung der Novelle Bundesgesetzblatt verwiesenTeil 2, Nr. 490 aus 2001, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In Anlage B zu Paragraph 5, Absatz 3, werden die Bezeichnungen „S“ durch „EURO“ ersetzt.“.)

Stand vor dem 31.12.2001

In Kraft vom 01.01.1992 bis 31.12.2001
Anlage B

-------------

zu § 5 Abs. 3

Betriebsabrechnungsbogen

(Anm.: Anlage nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesenB als PDF dokumentiert) Anmerkung, Anlage B als PDF dokumentiert)

Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. II Nr. 490/2001 konnte nicht darstellbar, es wird aufeingearbeitet werden und lautet: „In Anlage B zu § 5 Abs. 3 werden die gedruckte Form desBezeichnungen „S“ durch „EURO“ ersetzt.“.)Die Novellierungsanweisung der Novelle Bundesgesetzblatt verwiesenTeil 2, Nr. 490 aus 2001, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In Anlage B zu Paragraph 5, Absatz 3, werden die Bezeichnungen „S“ durch „EURO“ ersetzt.“.)

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten