Art. 1 CSC

Internationales Übereinkommen über sichere Container

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.08.1987 bis 31.12.9999

Artikel IArtikel römisch eins

Allgemeine Verpflichtung auf Grund dieses Übereinkommens

Die Vertragsparteien verpflichten sich, den Bestimmungen dieses Übereinkommens und den Anlagen, die Bestandteile dieses Übereinkommens sind, Rechtskraft zu geben.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.08.1987 bis 31.12.9999

Artikel IArtikel römisch eins

Allgemeine Verpflichtung auf Grund dieses Übereinkommens

Die Vertragsparteien verpflichten sich, den Bestimmungen dieses Übereinkommens und den Anlagen, die Bestandteile dieses Übereinkommens sind, Rechtskraft zu geben.

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