§ 9 TT-AusbVO Schlussbestimmungen

Tiertransport-Ausbildungsverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.03.2008 bis 31.12.9999
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Tiertransport-Ausbildungsverordnung, BGBl. Nr. 427/1995, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 83/2007, außer Kraft.Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Tiertransport-Ausbildungsverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 427 aus 1995,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 83 aus 2007,, außer Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.03.2008 bis 31.12.9999
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Tiertransport-Ausbildungsverordnung, BGBl. Nr. 427/1995, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 83/2007, außer Kraft.Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Tiertransport-Ausbildungsverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 427 aus 1995,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 83 aus 2007,, außer Kraft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten