§ 3 BVQA-V (weggefallen)

Betriebliche Vorsorgekassen-Quartalsausweisverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2023 bis 31.12.9999
Sofern eine Betriebliche Vorsorgekasse das Zukunftsvorsorgegeschäft im Sinne von § 108h Abs. 2 EStG§ 3 BVQA-V betreibt, haben die Quartalsausweise zusätzlich zu enthalten: Sofern eine Betriebliche Vorsorgekasse das Zukunftsvorsorgegeschäft im Sinne von Paragraph 108 h, Absatz 2, EStG betreibt, haben die Quartalsausweise zusätzlich zu enthalten:

  1. 1.Ziffer einsAngaben betreffend Eigenmittel gemäß § 108h Abs. 2 EStG in Verbindung mit § 20 BMSVG gemäß der Gliederung in der Anlage 4.Angaben betreffend Eigenmittel gemäß Paragraph 108 h, Absatz 2, EStG in Verbindung mit Paragraph 20, BMSVG gemäß der Gliederung in der Anlage 4.
  2. 2.Ziffer 2Angaben im Sinne des § 30 BMSVG betreffend die Vermögensaufstellung der für das Zukunftsvorsorgegeschäft gebildeten Veranlagungsgemeinschaften gemäß der Gliederung in den Anlagen 5 und 6.Angaben im Sinne des Paragraph 30, BMSVG betreffend die Vermögensaufstellung der für das Zukunftsvorsorgegeschäft gebildeten Veranlagungsgemeinschaften gemäß der Gliederung in den Anlagen 5 und 6.
  3. 3.Ziffer 3Angaben im Sinne des § 31 Abs. 1 Z 3a BMSVG gemäß der Gliederung in der Anlage 8.Angaben im Sinne des Paragraph 31, Absatz eins, Ziffer 3 a, BMSVG gemäß der Gliederung in der Anlage 8.
seit 31.12.2022 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2022

In Kraft vom 26.05.2010 bis 31.12.2022
Sofern eine Betriebliche Vorsorgekasse das Zukunftsvorsorgegeschäft im Sinne von § 108h Abs. 2 EStG§ 3 BVQA-V betreibt, haben die Quartalsausweise zusätzlich zu enthalten: Sofern eine Betriebliche Vorsorgekasse das Zukunftsvorsorgegeschäft im Sinne von Paragraph 108 h, Absatz 2, EStG betreibt, haben die Quartalsausweise zusätzlich zu enthalten:

  1. 1.Ziffer einsAngaben betreffend Eigenmittel gemäß § 108h Abs. 2 EStG in Verbindung mit § 20 BMSVG gemäß der Gliederung in der Anlage 4.Angaben betreffend Eigenmittel gemäß Paragraph 108 h, Absatz 2, EStG in Verbindung mit Paragraph 20, BMSVG gemäß der Gliederung in der Anlage 4.
  2. 2.Ziffer 2Angaben im Sinne des § 30 BMSVG betreffend die Vermögensaufstellung der für das Zukunftsvorsorgegeschäft gebildeten Veranlagungsgemeinschaften gemäß der Gliederung in den Anlagen 5 und 6.Angaben im Sinne des Paragraph 30, BMSVG betreffend die Vermögensaufstellung der für das Zukunftsvorsorgegeschäft gebildeten Veranlagungsgemeinschaften gemäß der Gliederung in den Anlagen 5 und 6.
  3. 3.Ziffer 3Angaben im Sinne des § 31 Abs. 1 Z 3a BMSVG gemäß der Gliederung in der Anlage 8.Angaben im Sinne des Paragraph 31, Absatz eins, Ziffer 3 a, BMSVG gemäß der Gliederung in der Anlage 8.
seit 31.12.2022 weggefallen.

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