§ 6 GWB Nachweis der Identität und der Bezahlung der Prüfungsgebühr

Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung – Berufskraftfahrer

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.05.2008 bis 31.12.9999

Der Prüfungswerber hat bei Antritt der Prüfung seine Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen und den Nachweis über die Bezahlung der Prüfungsgebühr vorzulegen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.05.2008 bis 31.12.9999

Der Prüfungswerber hat bei Antritt der Prüfung seine Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen und den Nachweis über die Bezahlung der Prüfungsgebühr vorzulegen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten