Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Gleichwertigkeit des Schutzniveaus der Anteilinhaber gemäß § 2071 Abs. 32 Z 8c lit. b2 InvFG 19932011 ist anhand folgender Kriterien zu beurteilen: Die Gleichwertigkeit des Schutzniveaus der Anteilinhaber gemäß Paragraph 2071, Absatz 32, Ziffer 8 c, Litera b2, InvFG 19932011 ist anhand folgender Kriterien zu beurteilen:
Die Gleichwertigkeit des Schutzniveaus der Anteilinhaber gemäß § 2071 Abs. 32 Z 8c lit. b2 InvFG 19932011 ist anhand folgender Kriterien zu beurteilen: Die Gleichwertigkeit des Schutzniveaus der Anteilinhaber gemäß Paragraph 2071, Absatz 32, Ziffer 8 c, Litera b2, InvFG 19932011 ist anhand folgender Kriterien zu beurteilen: