§ 14 GEEVO

Gewebeentnahmeeinrichtungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.01.2016 bis 31.12.9999

Die §§ 6, 11, 12 und 13 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 24/2016 treten mit dem auf den Tag der Kundmachung dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft. Die Paragraphen 6, 11, 12 und 13 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 24 aus 2016, treten mit dem auf den Tag der Kundmachung dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.01.2016 bis 31.12.9999

Die §§ 6, 11, 12 und 13 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 24/2016 treten mit dem auf den Tag der Kundmachung dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft. Die Paragraphen 6, 11, 12 und 13 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 24 aus 2016, treten mit dem auf den Tag der Kundmachung dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.

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