§ 1 IEFG IEF-Service GmbH

IEF-Service-GmbH-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2008 bis 31.12.9999
Zur Besorgung der bisher von den Bundesämtern für Soziales und Behindertenwesen wahrgenommenen Aufgaben auf dem Gebiet der Insolvenz-Entgeltsicherung und zur Betriebsführung und Besorgung aller Geschäfte des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds (§ 3) wird unter dem Firmenwortlaut “IAF-Service GmbH” die Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet. Zur Besorgung der bisher von den Bundesämtern für Soziales und Behindertenwesen wahrgenommenen Aufgaben auf dem Gebiet der Insolvenz-Entgeltsicherung und zur Betriebsführung und Besorgung aller Geschäfte des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds (Paragraph 3,) wird unter dem Firmenwortlaut “IAF-Service GmbH” die Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet.

  1. (1)Absatz eins,Zur Besorgung der bisher von den Bundesämtern für Soziales und Behindertenwesen wahrgenommenen Aufgaben auf dem Gebiet der Insolvenz-Entgeltsicherung und zur Betriebsführung und Besorgung aller Geschäfte des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds (§ 3) wird unter dem Firmenwortlaut „IAF-Service GmbH“ die Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet.Zur Besorgung der bisher von den Bundesämtern für Soziales und Behindertenwesen wahrgenommenen Aufgaben auf dem Gebiet der Insolvenz-Entgeltsicherung und zur Betriebsführung und Besorgung aller Geschäfte des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds (Paragraph 3,) wird unter dem Firmenwortlaut „IAF-Service GmbH“ die Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet.
  2. (2)Absatz 2,Die gemäß Abs. 1 unter dem Firmenwortlaut „IAF-Service GmbH“ errichtete Gesellschaft erhält ab 1. Juli 2008 die Bezeichnung „Insolvenz-Entgelt-Fonds-Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ und den Firmenwortlaut „IEF-Service GmbH“.Die gemäß Absatz eins, unter dem Firmenwortlaut „IAF-Service GmbH“ errichtete Gesellschaft erhält ab 1. Juli 2008 die Bezeichnung „Insolvenz-Entgelt-Fonds-Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ und den Firmenwortlaut „IEF-Service GmbH“.
  3. (3)Absatz 3,Die Gesellschaft ist berechtigt, das Bundeswappen zu führen.

Stand vor dem 30.06.2008

In Kraft vom 01.08.2001 bis 30.06.2008
Zur Besorgung der bisher von den Bundesämtern für Soziales und Behindertenwesen wahrgenommenen Aufgaben auf dem Gebiet der Insolvenz-Entgeltsicherung und zur Betriebsführung und Besorgung aller Geschäfte des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds (§ 3) wird unter dem Firmenwortlaut “IAF-Service GmbH” die Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet. Zur Besorgung der bisher von den Bundesämtern für Soziales und Behindertenwesen wahrgenommenen Aufgaben auf dem Gebiet der Insolvenz-Entgeltsicherung und zur Betriebsführung und Besorgung aller Geschäfte des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds (Paragraph 3,) wird unter dem Firmenwortlaut “IAF-Service GmbH” die Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet.

  1. (1)Absatz eins,Zur Besorgung der bisher von den Bundesämtern für Soziales und Behindertenwesen wahrgenommenen Aufgaben auf dem Gebiet der Insolvenz-Entgeltsicherung und zur Betriebsführung und Besorgung aller Geschäfte des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds (§ 3) wird unter dem Firmenwortlaut „IAF-Service GmbH“ die Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet.Zur Besorgung der bisher von den Bundesämtern für Soziales und Behindertenwesen wahrgenommenen Aufgaben auf dem Gebiet der Insolvenz-Entgeltsicherung und zur Betriebsführung und Besorgung aller Geschäfte des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds (Paragraph 3,) wird unter dem Firmenwortlaut „IAF-Service GmbH“ die Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet.
  2. (2)Absatz 2,Die gemäß Abs. 1 unter dem Firmenwortlaut „IAF-Service GmbH“ errichtete Gesellschaft erhält ab 1. Juli 2008 die Bezeichnung „Insolvenz-Entgelt-Fonds-Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ und den Firmenwortlaut „IEF-Service GmbH“.Die gemäß Absatz eins, unter dem Firmenwortlaut „IAF-Service GmbH“ errichtete Gesellschaft erhält ab 1. Juli 2008 die Bezeichnung „Insolvenz-Entgelt-Fonds-Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ und den Firmenwortlaut „IEF-Service GmbH“.
  3. (3)Absatz 3,Die Gesellschaft ist berechtigt, das Bundeswappen zu führen.

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