§ 3 MLFGV 2008 Anbringung

Militärluftfahrzeug- und Militärluftfahrtgerätverordnung 2008

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2008 bis 31.12.9999

Das Militärluftfahrzeugkennzeichen ist an möglichst ebenen Flächen an der Außenseite anzubringen

  1. 1.Ziffer einsan jenen Stellen, die aus der Luft und vom Boden aus erkennbar sind und durch Bauteile nicht verdeckt werden und
  2. 2.Ziffer 2bei Fallschirmen auf der oberen Klappe der äußeren Verpackung.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2008 bis 31.12.9999

Das Militärluftfahrzeugkennzeichen ist an möglichst ebenen Flächen an der Außenseite anzubringen

  1. 1.Ziffer einsan jenen Stellen, die aus der Luft und vom Boden aus erkennbar sind und durch Bauteile nicht verdeckt werden und
  2. 2.Ziffer 2bei Fallschirmen auf der oberen Klappe der äußeren Verpackung.

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