§ 2 TKMV 2008

Telekommunikationsmärkteverordnung 2008

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.12.2008 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Räumlich relevantes Ausdehnungsgebiet der in § 1 angeführten sachlich relevanten Märkte ist mit Ausnahme des Marktes gemäß § 1 Z 8 das gesamte Bundesgebiet.Räumlich relevantes Ausdehnungsgebiet der in Paragraph eins, angeführten sachlich relevanten Märkte ist mit Ausnahme des Marktes gemäß Paragraph eins, Ziffer 8, das gesamte Bundesgebiet.
  2. (2)Absatz 2,Der Markt gemäß § 1 Z 8 umfasst alle marktgegenständlichen (Teil-)Produkte mit Ausnahme solcher, deren beide Enden innerhalb derselben der folgenden Gemeinden liegen: Bregenz, Dornbirn, Feldkirch, Graz, Hallein, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg, Steyr, Wels und Wien.Der Markt gemäß Paragraph eins, Ziffer 8, umfasst alle marktgegenständlichen (Teil-)Produkte mit Ausnahme solcher, deren beide Enden innerhalb derselben der folgenden Gemeinden liegen: Bregenz, Dornbirn, Feldkirch, Graz, Hallein, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg, Steyr, Wels und Wien.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.12.2008 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Räumlich relevantes Ausdehnungsgebiet der in § 1 angeführten sachlich relevanten Märkte ist mit Ausnahme des Marktes gemäß § 1 Z 8 das gesamte Bundesgebiet.Räumlich relevantes Ausdehnungsgebiet der in Paragraph eins, angeführten sachlich relevanten Märkte ist mit Ausnahme des Marktes gemäß Paragraph eins, Ziffer 8, das gesamte Bundesgebiet.
  2. (2)Absatz 2,Der Markt gemäß § 1 Z 8 umfasst alle marktgegenständlichen (Teil-)Produkte mit Ausnahme solcher, deren beide Enden innerhalb derselben der folgenden Gemeinden liegen: Bregenz, Dornbirn, Feldkirch, Graz, Hallein, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg, Steyr, Wels und Wien.Der Markt gemäß Paragraph eins, Ziffer 8, umfasst alle marktgegenständlichen (Teil-)Produkte mit Ausnahme solcher, deren beide Enden innerhalb derselben der folgenden Gemeinden liegen: Bregenz, Dornbirn, Feldkirch, Graz, Hallein, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg, Steyr, Wels und Wien.

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