§ 6 IKT-NV Weitere Dienste

IKT-Nutzungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.05.2018 bis 31.12.9999

Beim Einsatz weiterer IKT-Infrastruktur-Dienste sind die §§ 4 §§ 3 und 5bis 5a sinngemäß anzuwenden. Beim Einsatz weiterer IKT-Infrastruktur-Dienste sind die Paragraphen 4 und3 bis 5 a sinngemäß anzuwenden.

Stand vor dem 24.05.2018

In Kraft vom 02.09.2009 bis 24.05.2018

Beim Einsatz weiterer IKT-Infrastruktur-Dienste sind die §§ 4 §§ 3 und 5bis 5a sinngemäß anzuwenden. Beim Einsatz weiterer IKT-Infrastruktur-Dienste sind die Paragraphen 4 und3 bis 5 a sinngemäß anzuwenden.

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