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Die nach diesem Absatz getroffenen Vereinbarungen sindWerden Waren in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats ausgeführt, so darf die Rückvergütung für die Organe der Gemeinschaft,inländische Abgaben nicht höher sein als die EZB undauf die Mitgliedstaaten verbindlichausgeführten Waren mittelbar oder unmittelbar erhobenen inländischen Abgaben.
Die nach diesem Absatz getroffenen Vereinbarungen sindWerden Waren in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats ausgeführt, so darf die Rückvergütung für die Organe der Gemeinschaft,inländische Abgaben nicht höher sein als die EZB undauf die Mitgliedstaaten verbindlichausgeführten Waren mittelbar oder unmittelbar erhobenen inländischen Abgaben.