§ 19 LLVG Entgelt

Land- und forstwirtschaftliches Landesvertragslehrpersonengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2026 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Das Monatsentgelt für vollbeschäftigte Landesvertragslehrpersonen im Pädagogischen Dienst beträgt:

in der Entlohnungs-stufe

Euro

1

3 520,2636,4

2

4 006,0138,2

3

4 492,9641,2

4

4 980,05 144,3

5

5 467,2647,6

6

5 954,46 150,9

7

6 255,2461,6

  1. (2)Absatz 2,Bei der Anwendung des § 15 VBG geltenBei der Anwendung des Paragraph 15, VBG gelten

Stand vor dem 30.06.2026

In Kraft vom 01.01.2025 bis 30.06.2026
  1. (1)Absatz eins,Das Monatsentgelt für vollbeschäftigte Landesvertragslehrpersonen im Pädagogischen Dienst beträgt:

in der Entlohnungs-stufe

Euro

1

3 520,2636,4

2

4 006,0138,2

3

4 492,9641,2

4

4 980,05 144,3

5

5 467,2647,6

6

5 954,46 150,9

7

6 255,2461,6

  1. (2)Absatz 2,Bei der Anwendung des § 15 VBG geltenBei der Anwendung des Paragraph 15, VBG gelten

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