Anl. 2 TGD-VO 2009

Tiergesundheitsdienst-Verordnung 2009

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.01.2025 bis 31.12.9999

Für die Einrichtung eines Tiergesundheitsdienstes der Geflügelsparte (Geflügelgesundheitsdienst, GGD) gelten abweichend von den Vorgaben des Anhangs 1 dieser Verordnung folgende Bestimmungen:

Stand vor dem 28.01.2025

In Kraft vom 01.01.2010 bis 28.01.2025

Für die Einrichtung eines Tiergesundheitsdienstes der Geflügelsparte (Geflügelgesundheitsdienst, GGD) gelten abweichend von den Vorgaben des Anhangs 1 dieser Verordnung folgende Bestimmungen:

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