§ 14 ODV 2007 Information der Verbraucher

Ökodesign-Verordnung 2007

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.06.2011 bis 31.12.9999

Nach Maßgabe der anwendbaren ergänzenden Rechtsvorschriften haben die Hersteller in der ihnen angemessen erscheinenden Form sicher zu stellen, dass Verbraucher eines energiebetriebenen Produkts über folgende Aspekte unterrichtet werden:

  1. 1.Ziffer einsdie Rolle, die sie bei der nachhaltigen Nutzung des betreffenden Produkts spielen können;
  2. 2.Ziffer 2das ökologische Profil des betreffenden Produkts und die Vorteile des Ökodesigns, falls dies in den ergänzenden VerordnungenRechtsvorschriften vorgesehen ist.

Stand vor dem 21.06.2011

In Kraft vom 10.08.2007 bis 21.06.2011

Nach Maßgabe der anwendbaren ergänzenden Rechtsvorschriften haben die Hersteller in der ihnen angemessen erscheinenden Form sicher zu stellen, dass Verbraucher eines energiebetriebenen Produkts über folgende Aspekte unterrichtet werden:

  1. 1.Ziffer einsdie Rolle, die sie bei der nachhaltigen Nutzung des betreffenden Produkts spielen können;
  2. 2.Ziffer 2das ökologische Profil des betreffenden Produkts und die Vorteile des Ökodesigns, falls dies in den ergänzenden VerordnungenRechtsvorschriften vorgesehen ist.

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