§ 3 IME-VO Inkrafttreten

Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.01.2022 bis 31.12.9999
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 1 Abs. 1, 1a, 5 und § 2 Abs. 1 und 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 9/2021 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung in Kraft.Paragraph eins, Absatz eins, eins a, 5 und Paragraph 2, Absatz eins und 3 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 9 aus 2021, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung in Kraft.

Stand vor dem 13.01.2022

In Kraft vom 25.04.2012 bis 13.01.2022
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 1 Abs. 1, 1a, 5 und § 2 Abs. 1 und 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 9/2021 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung in Kraft.Paragraph eins, Absatz eins, eins a, 5 und Paragraph 2, Absatz eins und 3 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 9 aus 2021, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung in Kraft.

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