Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.08.2026
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2)Absatz 2,§ 1 Abs. 1, 1a, 5 und § 2 Abs. 1 und 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 9/2021 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung in Kraft.Paragraph eins, Absatz eins, eins a, 5 und Paragraph 2, Absatz eins und 3 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 9 aus 2021, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung in Kraft.
In Kraft seit 14.01.2022 bis 31.12.9999
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