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§ 5 Abs. 1 in Mit der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2014, BGBl. I Nr. 40/2014, tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft. Paragraph 5, Absatz eins, inVollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2014, Bundesgesetzblatt Teil eins, NrBundesminister für Finanzen betraut. 40 aus 2014,, tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.
§ 5 Abs. 1 in Mit der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2014, BGBl. I Nr. 40/2014, tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft. Paragraph 5, Absatz eins, inVollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2014, Bundesgesetzblatt Teil eins, NrBundesminister für Finanzen betraut. 40 aus 2014,, tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.