§ 9 GSNE-VO 2013 Systemnutzungsentgelte im Verteilernetz

Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999
Bestimmung des Netzbereitstellungsentgelts im Verteilernetz
  1. (1)Absatz eins,Für die Netzbereitstellungsentgelte im Verteilernetz werden bezogen auf die vertraglich vereinbarte Höchstleistung folgende Preisansätze bestimmt, wobei die Preisansätze in Euro (€) pro Kilowattstunde pro Stunde (kWh/h) angegeben werden:
    1. 1.Ziffer einsNetzbereitstellungsentgelt für leistungsgemessene Anlagen und Speicheranlagen der Netzebenen 1 und 2: Bereiche Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien:
      1. a)Litera afür feste Kapazität bzw. Standardkapazitäten: 3,-- €
      2. b)Litera bfür unterbrechbare Kapazitäten für Speicheranlagen: 1,500,--
    2. 3.Ziffer 3Netzbereitstellungsentgelt für leistungsgemessene Anlagen und Speicheranlagen der Netzebene 3 Bereiche Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien:
      1. a)Litera afür feste Kapazitäten bzw. Standardkapazitäten: 5,-- €
      2. b)Litera bfür unterbrechbare Kapazitäten für Speicheranlagen: 2,500,--
    3. 4.Ziffer 4Netzbereitstellungsentgelt für nicht leistungsgemessene Anlagen der Netzebene 3:Bereiche Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien: 0,-- €

Stand vor dem 01.01.2018

In Kraft vom 01.02.2014 bis 01.01.2018
Bestimmung des Netzbereitstellungsentgelts im Verteilernetz
  1. (1)Absatz eins,Für die Netzbereitstellungsentgelte im Verteilernetz werden bezogen auf die vertraglich vereinbarte Höchstleistung folgende Preisansätze bestimmt, wobei die Preisansätze in Euro (€) pro Kilowattstunde pro Stunde (kWh/h) angegeben werden:
    1. 1.Ziffer einsNetzbereitstellungsentgelt für leistungsgemessene Anlagen und Speicheranlagen der Netzebenen 1 und 2: Bereiche Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien:
      1. a)Litera afür feste Kapazität bzw. Standardkapazitäten: 3,-- €
      2. b)Litera bfür unterbrechbare Kapazitäten für Speicheranlagen: 1,500,--
    2. 3.Ziffer 3Netzbereitstellungsentgelt für leistungsgemessene Anlagen und Speicheranlagen der Netzebene 3 Bereiche Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien:
      1. a)Litera afür feste Kapazitäten bzw. Standardkapazitäten: 5,-- €
      2. b)Litera bfür unterbrechbare Kapazitäten für Speicheranlagen: 2,500,--
    3. 4.Ziffer 4Netzbereitstellungsentgelt für nicht leistungsgemessene Anlagen der Netzebene 3:Bereiche Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien: 0,-- €

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