§ 21a FSVG (weggefallen)

Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999
Die §§ 12 Abs. 1 § 21a FSVGund 14 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl seit 31.12.2012 weggefallen. Nr. 338 treten mit 1. Juli 1993 in Kraft. Die Paragraphen 12, Absatz eins und 14 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 338 treten mit 1. Juli 1993 in Kraft.

Stand vor dem 31.12.2012

In Kraft vom 27.05.1993 bis 31.12.2012
Die §§ 12 Abs. 1 § 21a FSVGund 14 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl seit 31.12.2012 weggefallen. Nr. 338 treten mit 1. Juli 1993 in Kraft. Die Paragraphen 12, Absatz eins und 14 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 338 treten mit 1. Juli 1993 in Kraft.

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