§ 21d FSVG (weggefallen)

Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999
§ 2, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Z 1, § 5 Z 1 sowie § 15 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 139/1997§ 21d FSVG treten mit 1seit 31.12.2012 weggefallen. Jänner 1998 in Kraft. Paragraph 2,, Paragraph 3, Absatz eins,, Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins,, Paragraph 5, Ziffer eins, sowie Paragraph 15, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 139 aus 1997, treten mit 1. Jänner 1998 in Kraft.

Stand vor dem 31.12.2012

In Kraft vom 30.12.1997 bis 31.12.2012
§ 2, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Z 1, § 5 Z 1 sowie § 15 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 139/1997§ 21d FSVG treten mit 1seit 31.12.2012 weggefallen. Jänner 1998 in Kraft. Paragraph 2,, Paragraph 3, Absatz eins,, Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins,, Paragraph 5, Ziffer eins, sowie Paragraph 15, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 139 aus 1997, treten mit 1. Jänner 1998 in Kraft.

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