§ 82 MMHm-AV (weggefallen)

Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2007 bis 31.12.9999
Nichtantreten und Wiederholen der kommissionellen Prüfung

§ 82 MMHm-AV seit 31.12.2006 weggefallen. § 40 und § 41 gelten auch für die Prüfung gemäß § 81 MMHmG. Paragraph 82, Paragraph 40 und Paragraph 41, gelten auch für die Prüfung gemäß Paragraph 81, MMHmG.

Stand vor dem 31.12.2006

In Kraft vom 01.04.2003 bis 31.12.2006
Nichtantreten und Wiederholen der kommissionellen Prüfung

§ 82 MMHm-AV seit 31.12.2006 weggefallen. § 40 und § 41 gelten auch für die Prüfung gemäß § 81 MMHmG. Paragraph 82, Paragraph 40 und Paragraph 41, gelten auch für die Prüfung gemäß Paragraph 81, MMHmG.

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