§ 19 ODGV 2011 Informationspflicht der notifizierenden Behörde

Ortsbewegliche Druckgeräte Verordnung 2011

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.12.2015 bis 31.12.9999

Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft unterrichtet die Europäische Kommission über seine Verfahren zur Begutachtung, Notifizierung und Überwachung von notifizierten Stellen sowie über alle Änderungen dieser Angaben. Die Europäische Kommission veröffentlicht diese Informationen. Die Verfahren über Begutachtung, Notifizierung und Überwachung von notifizierten Stellen sowie über Änderungen sind in den von der Europäischen Kommission veröffentlichten Informationen einsehbar.

Stand vor dem 28.12.2015

In Kraft vom 25.06.2015 bis 28.12.2015

Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft unterrichtet die Europäische Kommission über seine Verfahren zur Begutachtung, Notifizierung und Überwachung von notifizierten Stellen sowie über alle Änderungen dieser Angaben. Die Europäische Kommission veröffentlicht diese Informationen. Die Verfahren über Begutachtung, Notifizierung und Überwachung von notifizierten Stellen sowie über Änderungen sind in den von der Europäischen Kommission veröffentlichten Informationen einsehbar.

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