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Bescheide, die den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes oder, der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 oder der Verordnung (EU) 2018/848 widersprechen, leiden an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler gemäß § 68 Abs. 4 Z 4 AVG. Bescheide, die den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes oder, der Verordnung (EG) Nr. 834 aus 2007, oder der Verordnung (EU) 2018/848 widersprechen, leiden an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler gemäß Paragraph 68, Absatz 4, Ziffer 4, AVG.
Bescheide, die den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes oder, der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 oder der Verordnung (EU) 2018/848 widersprechen, leiden an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler gemäß § 68 Abs. 4 Z 4 AVG. Bescheide, die den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes oder, der Verordnung (EG) Nr. 834 aus 2007, oder der Verordnung (EU) 2018/848 widersprechen, leiden an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler gemäß Paragraph 68, Absatz 4, Ziffer 4, AVG.