§ 3 GMSG-DV

Durchführung des Gemeinsamen Meldestandard-Gesetzes

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.11.2019 bis 31.12.9999

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.

  1. (2)Absatz 2,§ 1 und § 2, jeweils in der Fassung BGBl. II Nr. 339/2019, treten mit 1.1.2020 in Kraft.Paragraph eins und Paragraph 2,, jeweils in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 339 aus 2019,, treten mit 1.1.2020 in Kraft.

Stand vor dem 20.11.2019

In Kraft vom 01.01.2016 bis 20.11.2019

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.

  1. (2)Absatz 2,§ 1 und § 2, jeweils in der Fassung BGBl. II Nr. 339/2019, treten mit 1.1.2020 in Kraft.Paragraph eins und Paragraph 2,, jeweils in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 339 aus 2019,, treten mit 1.1.2020 in Kraft.

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